Evangelischer Diakonieverein Sindelfingen e.V.

Leben in Geborgenheit.

Aktuelles

Freitag, 22. Mai 2020Besuchsregelungen

Übersicht über unsere neuen Besuchsregelungen

Information zu Besuchen in unseren Einrichtungen
Das Land Baden-Württemberg hat mit der neuen Corona-Verordnung das bisher geltende Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen in Besuchsregelungen umgewandelt. Uns ist es sehr wichtig, diese Reglungen zeitnah und bestmöglich umzusetzen, um unseren Bewohnerinnen und Bewohnern persönlichen Kontakt und Begegnungen zu ihren nahestehenden Familienangehörigen oder sonstigen Personen des nahen, sozialen Umfelds in Form eines Besuchs zu ermöglichen, um so in vertrauter Weise Beziehungen zu pflegen.
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner bedarf es aber weiterhin strenger Schutzmaßnahmen. Daher können Besuche nur unter Einhaltung bestimmter Regelungen erfolgen. Jede Einrichtung hat ein individuelles Besuchskonzept entwickelt, um weitere Kontakte zu ermöglichen und gleichzeitig einen höchstmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.
Das Besuchskonzept ist so gestaltet, dass so viele Besuche wie möglich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Dies bedarf zusätzlicher personeller und räumlicher Ressourcen. Wir bemühen uns, jedem Ihrer Besuchswünsche in bestmöglicher Form nachzukommen, sollte dies aber unter Wahrung des Infektionsschutzes nicht immer gelingen, bitten wir Sie um Verständnis. Untenstehend finden Sie die jeweiligen Besuchskonzepte für unsere Einrichtungen. Vorerst bleiben die Besuchskonzepte in ihrer jetzigen Form bis nach Pfingsten bestehen, dann werden wir die Situation neu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die Besuchsregeln gelten nur, solange keine Covid-19-Infektion im Haus auftritt, bzw. Ausführungsbestimmungen der Landesregierung diese Regelungen zulassen.


Allgemeine Regelungen für Besucher:

Der Besuch durch Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, ist nicht gestattet.


Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für einen Besuch
Beim Betreten der Einrichtung desinfizieren Sie sich bitte Ihre Hände und melden sich dann für Ihren Besuch beim Empfang an.
Bei jedem Besuch ist es notwendig, dass Sie sich für eine mögliche Kontaktverfolgung in unsere Liste eintragen. Wir erheben neben Vor- und Nachname Ihre Adresse, Telefonnummer, den Namen der besuchten Person, den Wohnbereich und fragen zusätzlich nach Symptomen und Kontakt zu infizierten Personen. Die Listen werden nach 4 Wochen vernichtet.
Tragen Sie bitte während Ihres gesamten Aufenthalts auf unserem Gelände und in unserer Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung. Sollten Sie keine haben, stellen wir Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthalts eine zur Verfügung. Achten Sie auch darauf, während Ihres Besuchs einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für die Personen, die Sie bei uns besuchen.
Es ist auch möglich, dass die Besuche bei Ihnen Zuhause oder an der frischen Luft außerhalb des Einrichtungsgeländes stattfinden. Dies ist aber an folgende Auflagen gebunden: Die Bewohnerin bzw. der Bewohner muss nach dem Besuch bei Ihnen oder an der frischen Luft außerhalb unseres Geländes, 14 Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Situationen, in denen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, dies betrifft vor allem das gemeinsame Essen mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, müssen dann vermieden werden. Dies muss dann in dem eigenen Zimmer stattfinden, anstatt in der Gemeinschaft. Bitte besprechen Sie dies mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner bevor Sie uns diesbezüglich kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Auch hier ist eine Eintragung in unsere Liste zur Kontaktverfolgung notwendig.


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